| KAB Kreisauskunftsbüro | |
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Amtliches
Auskunftsbüro (auf Kreisebene - Kreisauskunftsbüro) |
Bitte machen Sie mit! |
| WAS MACHT DAS KAB ? | |
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Die
Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Artikel 122, Absatz I des III. und
Artikel 136, Absatz I, des IV. Genfer Abkommens verpflichtet, im Falle
eines Konfliktes eine Nationale Auskunftsstelle zum Austausch von
Nachrichten von und über Kriegsgefangene und geschützte Zivilpersonen
einzurichten.
Die
Bundesrepublik Deutschland hat aufgrund dieser Verpflichtung den Auftrag
zur Planung und Vorbereitung der Nationalen Auskunftsstelle an das
Deutsche Rote Kreuz weitergegeben, weil das DRK bereits nach dem Zweiten
Weltkrieg den Suchdienst in Deutschland eingerichtet hatte und über
entsprechende Erfahrungen verfügt.
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Die
außerordentliche Hauptversammlung des DRK hat am 25.11.1966 beschlossen,
diesen Auftrag anzunehmen; damit wurde diese Aufgabe für alle
Verbandsebenen des Deutschen Roten Kreuzes verbindlich.
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| Menschen in
Not zu helfen, das ist eine der vornehmsten Aufgaben, die es gibt.
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Katastrophen
und Konflikte bringen immer wieder Menschen in Not. Das DRK
hilft ihnen dann. Auch mit seinem Suchdienst.
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Suchdienst
heißt in diesem Fall:
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Sammeln
von Nachrichten über Katastrophenopfer, Herstellung von Verbindungen zwischen getrennten Familien, Familienzusammenführung, Identifizierung von Kleinkindern, Auskünfte geben über den Verbleib von Einzelpersonen. |
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Zu diesem Zweck bestehen in den DRK-Kreisverbänden Kreisauskunftsbüros (Arbeitskreis Suchdienst) mit ehrenamtlichen Helfern, einem ehrenamtlichen Leiter und einem ehrenamtlichen Stellvertreter. |
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| Die
Aufgabe des Kreisauskunftsbüro ist es, berechtigten Personen
Auskunft über den Verbleib von Betroffenen einer Katastrophe oder eines
Großschadensereignisses geben zu können.
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| Nur
eine genaue Registrierung aller Betroffenen durch die Einsatzkräfte und
die zentrale Zusammenführung aller Daten ermöglicht eine schnelle und
effektive Auskunftserteilung.
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Die bundeseinheitlichen
Registrierunterlagen des Deutschen Roten Kreuzes werden von den
Helfern des Kreisauskunftsbüros in die sogenannte "aus der Bevölkerung"
entgegen genommen. Treffen Suchanfragen und Meldungen über betroffene
Personen in der Katastrophenkartei zusammen, kann eine Auskunft über den
Aufenthaltsort gegeben werden.
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| Das
manuelle Führen der Katastrophenkartei wird seit einigen Jahren durch
die Einführung eines KAB-EDV-Programmes unterstützt. Mit Hilfe dieses
Programmes ist das KAB in der Lage wesentlich schneller die Anfrage der
Angehörigen beantworten zu können.
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Die vorgestellten
Suchdienstaufgaben sind humanitäre Aufgaben, die zu keiner Zeit an
Aktualität verloren haben und auch zukünftig notwendig sein werden.
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Der
Leitsatz aus dem Protokoll der Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1948
in Stockholm |
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| Informationen aus erbrachten Hilfeleistungen ... | |
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... treffen auf Suchanfragen
Angehöriger die beim Kreisauskunftsbüro |
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